Mögliche Freibeträge

Personenversicherungen
max. € 2.000,00 pro Jahr
– private Krankenversicherungen
– private Unfallversicherungen
– Lebensversicherung
– Pensionsversicherung
– private Sterbeversicherung

(für Alleinverdiener: max. 3.000,00 pro Jahr)

Kreditrückzahlungen
(Haus, Wohnung, Sanierung)
max. € 2.400,00 pro Jahr
dauernde Invalidität
€ 2.400,00 x Invaliditätsgrad in %
max. € 2.400,00 pro Jahr
Pflegeheimkosten für Angehörige
max. € 2.400,00 pro Jahr
außergewöhnliche Kosten
im Gesundheitsbereich
max. € 1.000,00 pro Jahr
Internatskosten für Kinder
max. € 1.000,00 pro Jahr
Begräbniskosten
max. € 1.000,00 pro Jahr
Unterhaltszahlungen
wird im Einzelfall geregelt

Miet- und Energiekosten, Bausparverträge, Leasingverträge für KFZ u. ä. können nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzung

Eine Berücksichtigung dieser Freibeträge ist nur bei Vorlage eines Einkommensnachweises und entsprechender Polizze (bzw. Bescheid oder Bestätigung) möglich (Kopie genügt).
Einen Kontoauszug als Beleg können wir leider nicht akzeptieren.
Höhere Freibeträge können in Ausnahmefällen schriftlich beantragt und genehmigt werden.
Eine Berücksichtigung dieser Freibeträge gilt für drei Jahre (außer bei Invalidität und Behinderung) und ist dann wieder neu zu beantragen.