Evangelische Kirche Österreich

In Österreich sind die Evangelischen eine Minderheit, derzeit gehören ca. 4 % der Bevölkerung einer evangelischen Kirche an. Die Evangelische Kirche A.B. hat etwa 314.000 Mitglieder, die Evangelische Kirche H.B. rund 10.000 Mitglieder. Dabei sind die Kirche A.B und die Kirche H.B. eine besondere Verbindung eingegangen. In konfessioneller Selbstständigkeit und organisatorischer Gemeinschaft bilden beide Kirchen die Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich.

 

Die Evangelische Kirche in Österreich ist dreistufig aufgebaut:

Gemeinde

Superintendenz/Diözese
Die evangelischen Pfarrgemeinden einer bestimmten Region (zumeist eines Bundeslandes) bilden miteinander eine Superintendenz. Diese wird durch die Superintendentialversammlung geleitet. Sie wählt aus ihrer Mitte den Superintendential-Ausschuss, der für die laufenden Geschäfte verantwortlich ist. Die Superintendentialversammlung wählt auch die/den Superintendentin/en. Diese FunktionsträgerInnen haben seit der Reformationszeit die wesentlichen bischöflichen Rechte übertragen bekommen: nämlich das Recht auf Ordination, Visitation und Inspektion.

Gesamtkirche
Auf der gesamtkirchlichen Ebene werden die Evangelischen Kirchen von Synoden geleitet. Es gibt für die Evangelische Kirche A.B. eine Synode A.B., für die Evangelische Kirche H.B. eine Synode H.B. Die gemeinsamen Angelegenheiten der beiden Kirchen, wie Religionsunterricht, Krankenhaus- und Anstaltsseelsorge, Militärseelsorge und internationale Kooperationen werden gemeinsam miteinander als Evangelische Kirche A. und H.B. durch die Generalsynode gestaltet. Sie beschließt die Kirchengesetze, weshalb die Generalsynode auch als Kirchenparlament bezeichnet werden kann.