Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein.
Bei der kirchlichen Trauung bittet das Paar um Gottes Segen für seine Beziehung.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine evangelische Trauung?
Zumindest ein Ehepartner muss evangelisch sein und die standesamtliche Hochzeit muss vor der kirchlichen Trauung erfolgen.
Wann und wo müssen wir uns anmelden, wenn wir kirchlich heiraten möchten?
Melden Sie sich möglichst früh im Pfarramt, damit Ihr Wunschtermin noch frei ist.
Können wir uns auch außerhalb der Kirche trauen lassen?
Ja, das ist möglich. Sie können sich auch im Freien oder in einer römisch-katholischen Kirche trauen lassen. Fragen Sie bei uns im Pfarramt nach und wir stellen Ihnen eine/n PfarrerIn.
Können wir uns auch ökumenisch trauen lassen?
Ja, das ist möglich. Wenn ein/e PartnerIn evangelisch und die/der andere katholisch ist, kann entweder eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder eine katholische Trauung mit Beteiligung einer/s evangelischen Pfarrerin/Pfarrers gefeiert werden.
Mein/e PartnerIn ist geschieden und war schon einmal kirchlich verheiratet. Darf sie/er noch einmal kirchlich heiraten?
Ja.
Müssen die TrauzeugInnen einer Kirche angehören?
Nein.
Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?
Ja. Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie bitte unser Pfarramt.
Welche Dokumente werden für eine Trauung benötigt?
Für die Anmeldung einer Trauung benötigen Sie die Taufscheine beider PartnerInnen, die Heiratsurkunde, wenn die standesamtliche Trauung schon stattgefunden hat, und die persönlichen Daten der TrauzeugInnen, also Name, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, Religionsbekenntnis.
Wenn die standesamtliche Trauung am selben Tag wie die kirchliche stattfindet, müssen Sie die Heiratsurkunde zur kirchlichen Trauung mitbringen.
Wie viel kostet eine Trauung?
Für Gemeindemitglieder ist die Trauung gratis, für Trauungen von Nicht-Gemeindemitgliedern verrechnen wir € 50,-.
Für Trauungen außerhalb unserer Kirche verrechnen wir für den Wahlort innerhalb unseres Gemeindegebietes (z.B. Hotel): € 50.-
für einen Wahlort außerhalb unseres Gemeindegebietes mindestens € 50.- (plus Fahrtkosten).