Die Taufe

„Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir.“
(Psalm 139, 5)

Die Taufe bringt zum Ausdruck, dass Gott ein Band mit den Menschen knüpft und verspricht:

„Ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt.“
(Matthäus 28, 20)

Sie begründet die Mitgliedschaft in der Kirche.

Bei uns werden meist Kinder getauft. Für die Taufe eines Kindes braucht es eine Patin/einen Paten.

Für dieses Kind bekennen Eltern und PatInnen stellvertretend den christlichen Glauben.

Die Taufe findet entweder als eigene Feier, meist samstags oder sonntags in der Kirche im privaten Rahmen, oder im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes statt.

Auch in jedem anderen Lebensalter kann ein Mensch getauft werden. Die Anmeldung zur Taufe geschieht in Ihrem Pfarramt.

Allgemeine Fragen zur Taufe:

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um mein Kind evangelisch taufen zu lassen?

Ein Elternteil sollte evangelisch sein. Ist dies nicht der Fall, kann auch die Taufpatin/der Taufpate den evangelischen Part übernehmen. Ist ein Elternteil evangelisch, reicht es, wenn die Taufpatin/der Taufpate einer christlichen Kirche angehört. Es gibt auch die Möglichkeit, mehrere TaufpatInnen für die Taufe zu stellen.

Wann und wo muss ich mich anmelden, wenn ich mein Kind taufen lassen will?

Rechtzeitig vor dem Tauftermin in der Pfarrgemeinde, in der die Taufe stattfinden wird. Denn vor der Taufe findet ein Gespräch mit der/dem PfarrerIn statt.

In welchem Alter kann mein Kind getauft werden?

In unserer Kirche werden die meisten Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber eine Taufe ist natürlich in jedem Lebensalter möglich.

Müssen die PatInnen einer Kirche angehören?

Ja, die Taufpatin/der Taufpate muss Mitglied einer christlichen Kirche sein.

Wann endet das PatInnenamt?

In der evangelischen Kirche formal nach der Konfirmation.

Kann mein Kind konfirmiert werden, ohne getauft zu sein?

Nein. Bei der Konfirmation sagt ein/e Jugendliche/r „Ja“ zu ihrer/seiner Taufe. Deshalb muss ein Mensch getauft sein, um konfirmiert zu werden.

Wird die Taufe bei Kirchenaustritt ungültig?

Nein. Auch bei einem Kirchenaustritt wird die Taufe nicht ungültig und muss daher bei einem späteren Wiedereintritt nicht wiederholt werden.

Unterlagen für die Anmeldung

  • Geburtsurkunde des Taufkindes
  • Heiratsurkunde der Eltern oder Geburtsurkunden (wenn nicht verheiratet)
  • Von TaufpatInnen eine PatInnenamtsbestätigung (Bestätigung der Heimatgemeinde über  die Kirchenzugehörigkeit)

Kosten

Als Gemeindemitglied entstehen keine Kosten für die Taufe (beinhaltet nicht Blumen, Musik etc.).

Als Mitglied einer anderen Gemeinde kostet die Taufe € 50,- (beinhaltet nicht Blumen, Musik etc.).

Wenn die Taufe außerhalb der Heilandskirche stattfindet, verrechnen wir € 50,- und die Fahrtkosten.

Auskünfte

Für nähere Auskünfte, aber auch, um all Ihre Fragen zu beantworten, steht Ihnen sehr gerne das Pfarramt der Heilandskirche zur Verfügung. Von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 13.30 bis 17.00 Uhr sind wir telefonisch unter 059 1517 60821 erreichbar, unsere E-Mail-Adresse lautet: pfarramt@heilandskirche.st