Organisation

Autonomie, Selbstverwaltung, Demokratie und flache Hierarchien sind typisch für evangelische Kirchen.

Zentrum und Basis der evangelischen Kirche ist die Pfarrgemeinde, die ihre Angelegenheiten selbst verwaltet. Dazu werden in jeder Gemeinde eine Gemeindevertretung (Gemeindeparlament) und daraus das Presbyterium (Gemeindeleitung) gewählt. Auch die PfarrerInnen werden von den Gemeinden gewählt.

Gemeindevertretung (Gemeindeparlament): genehmigt den Haushaltsplan und den Rechnungsabschluss, entscheidet über Veränderungen im unbeweglichen Vermögen sowie über größere Bauvorhaben.

Presbyterium (Gemeindeleitung): wird von der Gemeindevertretung aus deren Mitte gewählt. Das Presbyterium wählt die/den KuratorIn und ist für Leitung in geistlichen und anderen Angelegenheiten zuständig. Die Vertretung nach außen wird von der/dem amtsführenden PfarrerIn und der/dem KuratorIn gemeinsam wahrgenommen.